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   VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/2011   

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VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/2011 (https://dejure.org/2011,3070)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2011 - VgK-35/2011 (https://dejure.org/2011,3070)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2011 - VgK-35/2011 (https://dejure.org/2011,3070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 101a GWB; § 118 Abs. 3 GWB
    Bestehen des Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts bei einer anhängigen gerichtlichen Beschwerde bzgl. des Vergabeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen des Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts bei einer anhängigen gerichtlichen Beschwerde bzgl. des Vergabeverfahrens

  • forum-vergabe.de

    Zuschlagstermin im Schreiben nach § 101a GWB und Zuschlagsverbot nach § 118 Abs. 3 GWB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VK Niedersachsen, 05.07.2011 - VgK-22/11

    Nachprüfungsantrag im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen im Bereich der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Die Antragsgegnerin hat ausweislich der vorliegenden Dokumentation in der Vergabeakte die Angebotswertung unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses der Vergabekammer vom 05.07.2011 im Nachprüfungsverfahren VgK-22/2011 wiederholt und das Angebot der Beigeladenen zu 1 in vergaberechtlich nicht zu beanstandender Weise auf der Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien, der 8 Unterkriterien und der bekannt gemachten Gewichtung als wirtschaftlichstes Angebot im Sinne des § 18 Abs. 1 VOL/A ermittelt und die erneute Angebotswertung und die Ergebnisse in einer den Anforderungen des §§ 20 VOL/A genügenden Weise in der Vergabeakte dokumentiert.

    Die Antragstellerin ist auch antragsbefugt gemäß § 107 Abs. 2 GWB , da sie als Bieterunternehmen ein Interesse am Auftrag hat und die Verletzung von Rechten durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, indem sie die Auffassung vertritt, dass die Antragsgegnerin auch im Rahmen der erneuten Angebotswertung auf der Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer vom 05.07.2011 im Vorgängerverfahren VgK-22/2011 das Angebot der Beigeladenen zu 1 zu Unrecht als wirtschaftlichstes Angebot ermittelt hat.

    Diesbezüglich hatte die Vergabekammer den zum verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren gestellten Nachprüfungsantrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 05.07.2011 im Vorgängerverfahren VgK-22/2011 als unbegründet zurückgewiesen.

    Das gleiche gilt auch für die mit dem vorliegenden Nachprüfungsantrag zum zweiten Mal erhobene, von der Vergabekammer bereits mit Beschluss vom 05.07.2011 im Vorgängerverfahren VgK-22/2011 als unbegründet zurückgewiesenen Rüge der Antragstellerin, dass die Beigeladene zu 1 aufgrund ihres eigenen Gesellschaftsvertrages gehindert sei, den verfahrensgegenständlichen Auftrag auszuführen und daher nicht die erforderliche Eignung besitze.

    Vorliegend war der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VgK-22/2011 überwiegend erfolgreich, denn die Vergabekammer hat die Antragstellerin im dortigen Nachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 05.07.2011 verpflichtet, erneut in die Angebotswertung einzutreten, die Bewertung der Konzepte für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports zu wiederholen, Prüfung und Ergebnis in einer den Anforderungen des § 20 VOL/A genügenden Weise in der Vergabeakte zu dokumentieren und dabei die Rechtsauffassung der Vergabekammer zu beachten.

    Die Beschwerde ist vielmehr durch die Antragstellerin eingelegt worden, soweit die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VgK-22/2011 mit Beschluss vom 05.07.2011 zurückgewiesen hat.

    Im Gegensatz zur ersten Bewertung, die Gegenstand des vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens VgK-22/2011 war, hat die Antragsgegnerin nunmehr jedoch entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch die Bewertung der Bieterkonzepte für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports, die nach der Festlegung der Antragsgegnerin mit 50% bei der Gesamtwertung der Angebote berücksichtigt werden sollte, unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses der Vergabekammer vom 05.07.2011 in einem ergänzenden Vergabevermerk vom 13.07.2011 (xxxxxx) ausführlich und in einer den Anforderungen des § 20 VOL/A genügenden Weise in der Vergabeakte dokumentiert.

    Die Vergabekammer hatte die Antragstellerin daher im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VgK-22/2011 mit Beschluss vom 05.07.2011 verpflichtet, erneut in die Angebotswertung einzutreten, die Bewertung der Konzepte für die Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports zu wiederholen und Prüfung und Ergebnis in einer den Anforderungen des § 20 VOL/A genügenden Weise in der Vergabeakte zu dokumentieren und dabei die Rechtsauffassung der Vergabekammer zu beachten.

    Hier hat die Antragstellerin ausweislich des ergänzenden Vergabevermerks auch nach der durchgeführten Neubewertung auf der Grundlage des Beschlusses der Vergabekammer vom 05.07.2011 im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren VgK-22/2011 nunmehr xxxxxx Punkt erhalten, nachdem die Antragstellerin bei der ersten Bewertung hier mit xxxxxx Punkten bewertet wurde, was die Vergabekammer in ihrem Beschluss beanstandet hatte.

  • OLG Celle, 08.09.2011 - 13 Verg 4/11

    Verpflichtung des Auftraggebers in einem öffentlichen Vergabeverfahren zur

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Das streitgegenständliche Vergabeverfahren war zum Zeitpunkt des Informationsschreibens noch Gegenstand des beim OLG Celle unter dem Az.: 13 Verg 4/11 anhängigen Beschwerdeverfahrens und unterlag daher bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB .

    Diese war beim OLG Celle unter dem Az.: 13 Verg 4/11 anhängig und ist inzwischen mit Beschluss des Vergabesenats vom 08.09.2011 zurückgewiesen worden.

    Die Festlegung des frühestmöglichen Zeitpunkts für den Zuschlag nach erfolgter erneuter Durchführung der Angebotswertung im Informationsschreiben der Antragsgegnerin gemäß § 101a GWB vom 15.07.2011 auf den 26.07.2011 erfolgte vergaberechtswidrig, da das streitgegenständliche Vergabeverfahren jedenfalls zum Zeitpunkt des Informationsschreibens und des dort genannten Termins noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem OLG Celle (Az.: 13 Verg 4/11) war und daher bis zur Entscheidung des Vergabesenats dem Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB unterlag.

    Diese Rüge war Gegenstand des auf Antrag der Antragstellerin beim OLG Celle unter dem Az.: 13 Verg 4/11 anhängigen Beschwerdeverfahrens.

    Auch diese Rüge ist Gegenstand des beim OLG Celle unter dem Az.: 13 Verg 4/11 anhängigen Beschwerdeverfahrens und des inzwischen ergangenen, die Beschwerde zurückweisenden Beschlusses des Vergabesenats vom 08.09.2011.

    Ein Zuschlag zu diesem Zeitpunkt wäre nicht zulässig gewesen, da das streitgegenständliche Vergabeverfahren zum Zeitpunkt des Informationsschreibens und des dort genannten Termins noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem OLG Celle (Az.: 13 Verg 4/11) war und daher bis zur Entscheidung des Vergabesenats dem Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB unterlag (im Folgenden a).

    Die Antragsgegnerin war nicht berechtigt, in ihrem Informationsschreiben gemäß § 101a GWB vom 15.07.2011 den frühestmöglichen Zeitpunkt für den Zuschlag nach erneuter erfolgter Durchführung der Angebotswertung auf den 26.07.2011 festzulegen, da das verfahrensgegenständliche Vergabeverfahren zum Los 1 noch Gegenstand des zu diesem Zeitpunkt laufenden Beschwerdeverfahrens vor dem OLG Celle (Az.: 13 Verg 4/11) war und daher bis zur Entscheidung des Vergabesenats dem Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB unterlag.

    Sie hat dabei jedoch außer Acht gelassen, dass das Vergabeverfahren zum streitgegenständlichen Los 1 noch Gegenstand des zu dieser Zeit anhängigen Beschwerdeverfahrens beim OLG Celle (Az.: 13 Verg 4/11) war und deshalb dem Zuschlagsverbot des § 118 Abs. 3 GWB unterlag.

    Die Antragstellerin leitet diese Vermutung aus einem offensichtlichen Schreibfehler in der Vergabeakte ab (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 08.09.2011, 13 Verg 4/11).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen, der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10, zitiert nach [...], Tz 15 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10, zitiert nach [...], Tz 54; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08, zitiert nach [...], Tz 13).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen, der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10, zitiert nach [...], Tz 15 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10, zitiert nach [...], Tz 54; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08, zitiert nach [...], Tz 13).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung des auf sie entfallenden Kostenanteils gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Nds. VwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und dessen Kosten im Vergabeverfahren deshalb nach § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 120 GWB i.V.m. § 78 Satz 1 GWB zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10 , zitiert nach ibr-online; Beschluss vom 04.05.2011 -13 Verg 1/11).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Celle, 10.04.2007 - 13 Verg 5/07

    Anspruch auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine

    Auszug aus VK Niedersachsen, 16.09.2011 - VgK-35/11
    Vor einer Beschwerdeentscheidung des Vergabesenats können keine vollendeten Tatsachen entstehen und daher kein wirksamer Zuschlag erteilt werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.04.2007, 13 Verg 5/07 = NZBau 2007, S. 671 ff.).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

  • OLG Celle, 04.05.2011 - 13 Verg 1/11

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

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